Der 31. März 2014 wird unter den Walschützern als Feiertag eingehen …
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag stoppt Japans Walfänger im Südpolarmeer. Begründung: Das Walfang-Programm diene nicht wissenschaftlichen Zwecken.
Japan muss laut einem Urteil des höchsten UN-Gerichts den Walfang in der Antarktis beenden. Der japanische Walfang diene nicht wissenschaftlichen Zwecken, urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Damit fällt die Begründung, mit der Japan seit Jahrzehnten das internationale Walfangverbot von 1986 umgeht.
Japan bezieht den größten Teil des Fleisches aus dem Schutzgebiet um den Südpol. Die japanische Regierung hatte schon vor dem Urteil erklärt, dass es sich dem Spruch der 16 Richter beugen werde. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich.
Australien hatte 2010 gegen das japanische Walfangprogramm in der Antarktis Klage eingereicht und argumentiert, die wissenschaftliche Forschung sei für Japan nur der Deckmantel für kommerziellen Fang. Nach Angaben der australischen Regierung haben japanische Walfänger seit 1988 mehr als 10.000 der Meeressäuger getötet. Neuseeland hatte sich der Klage Australiens angeschlossen. Die Internationale Walfang-Kommission hatte schon 1986 den kommerziellen Walfang verboten.